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   LSG Bayern, 17.05.2001 - L 9 AL 279/99   

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LSG Bayern, 17.05.2001 - L 9 AL 279/99 (https://dejure.org/2001,19527)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.05.2001 - L 9 AL 279/99 (https://dejure.org/2001,19527)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - L 9 AL 279/99 (https://dejure.org/2001,19527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit ; Eigenkündigung als Ursache für die Arbeitslosigkeit; Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens; Voraussehbarkeit der Arbeitslosigkeit; Vorstellungsgespräch als "konkreten Anhaltspunkt" für einen Folgearbeitsplatz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2001 - L 9 AL 279/99
    Das SG hat die Klage mit Urteil vom 09.07.1999 unter Berufung auf das Urteil des 11. Senats des BSG vom 05.11.1998 (SozR 3- 4100 § 119 Nr. 16) als unbegründet abgewiesen.

    Insbesondere ist der 7. Senat in seinem von der Klägerin zitierten Urteil vom 29.04.1998 a.a.O. auch nicht von der bisherigen und nachfolgenden (Urteil des 11. Senats vom 05.11.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 16) Rechtsprechung des BSG abgewichen, wonach der Zuzug zum Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht - wie im Fall einer Ehe - per se als wichtiger Grund im Sinne des § 119 Abs. 1 AFG für die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses angesehen werden kann.

    Die Rechtsprechung hat im Übrigen auch konstant abgelehnt, die Gleichstellung einer eheähnlichen Gemeinschaft mit der Ehe in der Anrechnungsvorschrift des § 137 Abs. 2a AFG aus Gründen der Gleichbehandlung auf die Inhaltsbestimmung des wichtigen Grundes im Sinne von § 119 Abs. 1 AFG für die Fälle des Nachzugs zum Partner unter Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses zu übertragen (z.B. BSG vom 05.11.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 16/S.74, vom 25.10.1988 SozR 4100 § 119 Nr. 33, auch der 7. Senat in seinem Urteil vom 29.04.1998 a.a.O. fördert eine solche Gleichbehandlung nicht).

    Die Rechtsordnung gerät nicht - wie bei Eheleuten - mit sich selbst in Konflikt, wenn sie den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Rahmen des § 119 AFG ansinnt, auf ein Zusammenleben vorübergehend zu verzichten, um die Versichertengemeinschaft nicht zu belasten (s. zuletzt BSG vom 05.11.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 16).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2001 - L 9 AL 279/99
    Desweiteren wies die Klägerin auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 29.04.1998 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) hin.

    Sie beruft sich dabei auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 29.04.1998 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 15).

    Der 7. Senat sagt lediglich, dass das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft es nicht ausschließe, einen wichtigen Grund für den Zuzug zum Partner unter Aufgabe des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses anzunehmen, wenn nämlich zusätzliche, d.h. nicht bereits der Definition der eheähnlichen Gemeinschaft immanente, Merkmale bzw. Umstände vorlägen, wovon eine Vielzahl denkbar sei (SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S.67, 69).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2001 - L 9 AL 279/99
    Der 7. Senat des BSG legt seinem Urteil vom 29.04.1998 a.a.O. die Definition der eheähnlichen Lebensgemeinschaft zugrunde, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 17.11.1992 dem Merkmal der "eheähnlichen Gemeinschaft" im Sinne der Anrechnungsvorschrift des § 137 Abs. 2a AFG gegeben hat (SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

    Als solche Hinweistatsachen, die sich nicht erschöpfend aufzählen ließen, kämen etwa in Betracht die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen (SozR 3-4100 § 137 Nr. 3 S.37).

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2001 - L 9 AL 279/99
    Die Urteile des BSG vom 20.04.1977 (BSGE 43, 269) und vom 12.11.1981 (BSGE 52, 276) befassen sich damit, unter welchen Voraussetzungen einem Arbeitslosen zuzugestehen ist, die Arbeitslosigkeit nicht grob fahrlässig im Sinne von § 119 Abs. 1 Nr. 1 AFG herbeigeführt zu haben.

    So hat vormals die höchstrichterliche Rechtsprechung auch im Nachzug zum Ehegatten - trotz zweifelsfreier wechselseitiger Unterhaltsverpflichtung - ursprünglich keinen wichtigen Grund für die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses und nachfolgende Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung gesehen und hat diese Rechtsprechung erst mit Urteil vom 20.04.1977 aufgegeben, da die Eheleute zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet seien (BSG vom 20.04.1977 = BSGE 43, 269, 271 unten f.).

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2001 - L 9 AL 279/99
    Die Rechtsprechung hat im Übrigen auch konstant abgelehnt, die Gleichstellung einer eheähnlichen Gemeinschaft mit der Ehe in der Anrechnungsvorschrift des § 137 Abs. 2a AFG aus Gründen der Gleichbehandlung auf die Inhaltsbestimmung des wichtigen Grundes im Sinne von § 119 Abs. 1 AFG für die Fälle des Nachzugs zum Partner unter Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses zu übertragen (z.B. BSG vom 05.11.1998 SozR 3-4100 § 119 Nr. 16/S.74, vom 25.10.1988 SozR 4100 § 119 Nr. 33, auch der 7. Senat in seinem Urteil vom 29.04.1998 a.a.O. fördert eine solche Gleichbehandlung nicht).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Bayern, 17.05.2001 - L 9 AL 279/99
    Die Urteile des BSG vom 20.04.1977 (BSGE 43, 269) und vom 12.11.1981 (BSGE 52, 276) befassen sich damit, unter welchen Voraussetzungen einem Arbeitslosen zuzugestehen ist, die Arbeitslosigkeit nicht grob fahrlässig im Sinne von § 119 Abs. 1 Nr. 1 AFG herbeigeführt zu haben.
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